Hotelreglement (Auszug)

Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Der Berherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten Entgeltes verlangen.

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärungen aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmer-/Ferienwohnungspreises für drei Tage zu bezahlen. Auch wenn der Gast die bestellten Zimmer bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er infolge Nichtanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.

Beistellung einer Ersatzunerkunft

Der Berherberger ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des bestellten Zimmers/der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten bzw. hat er eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Eratzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

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